HEBAMMEN KÖNNEN AUF HILFE DES LANDKREISES HOFFEN

29.05.2018

„Der Berufsstand der freiberuflichen Hebam-men ist trotz Vergütungssteigerungen in den letzten Jahren gefährdet. Auch in unserem Landkreis gibt es immer weniger Hebammen“, stellte die Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion Rose Marie Lecher in ihrer Rede im Kreistag fest.

Eine Geburt ist mit Risiken verbunden. Freiberufliche Hebammen sind gesetzlich verpflichtet, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Das müssen alle Freiberufler, die ein erhöhtes Risiko haben, um Regressansprüche Geschädigter abzusichern. Trotz leicht rückläufiger Schadensfälle in der Geburtshilfe steigen die Kosten pro Schadensfall drastisch an.  Der Anstieg dieser Kosten lässt die Haftpflichtprämie für alle in der Geburtshilfe Tätigen (Hebammen wie Ärzte) in die Höhe schnellen. Die Haftpflichtprämie für freiberufliche Hebammen hat sich in den letzten fünf Jahren um rund 55% auf 7.639 Euro/Jahr in 2017 gesteigert*.

Die hohen Haftungsrisiken haben dazu geführt, dass die letzten Jahre mehr als 30% der Hebammen in Deutschland aufgegeben haben und in der Geburtshilfe - der ursprünglichsten Hebammentätigkeit - nicht mehr praktizieren. Immer mehr Hebammen arbeiten Teilzeit, immer weniger Frauen lassen sich zur Hebamme ausbilden. „Weniger Hebammen bei steigenden Geburtenzahlen in Deutschland und im Landkreis Marburg-Biedenkopf passen nicht zusammen“, betonte Lecher. „Wir Christdemokraten wertschätzen die Arbeit der Hebammen. Sie leisten jeden Tag sehr wertvolle Arbeit und tragen eine hohe Verantwortung für die schwangeren Frauen und ihre Babys“.

Mit dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD wird der Kreisausschuss aufgefordert zu prüfen, ob und in welcher Form freiberufliche Hebammen durch den Landkreis finanziell unterstützt werden können. Außer der FDP stimmten alle Fraktionen zu.

Hintergrundinfo:
*Im Gegensatz zu festangestellten Hebammen (Bruttoeinstiegsgehalt lt. Tarifvertrag 2.796,54 Euro ähnlich einer Krankenschwester plus 20% Nachtzuschlag und für Sonn- und Feiertage) variieren ihre Einkommen sehr stark. Das durchschnittliche Bruttogehalt in Hessen beträgt 3.501 Euro/Monat=42.012/Jahr. Wie eine freiberufliche Hebamme bezahlt wird, hängt davon ab, wie viel sie arbeitet und ist somit vollkommen individuell.

Mit mehr Qualität und einer besseren Betreuung der Schwangeren wollen die Krankenkassen seit Beginn diesen Jahres 2018 mit einem neuen Abrechnungssystem die Arbeitsbelastung für freiberufliche Hebammen verringern. Zudem darf eine freiberufliche Hebamme nur noch zwei schwangere Frauen gleichzeitig betreuen; kommt eine dritte hinzu, bekommt sie kein Geld mehr und muss eine Kollegin rufen. Das Beitragsstabilitätsgesetz im SGB V bedingt die gesetzliche Berufshaftpflichtprämie überproportional.