LINKEN-ANTRAG ABGELEHNT - AB-SCHIEBUNGEN NACH AFGHANISTAN UND NACH PAKISTAN SIND RECHTLICH ZULÄSSIG

22.02.2018

Die CDU-Fraktion hält Abschiebungen nach Afghanistan und Pakistan rechtlich für zulässig. Sie sind nach ihrer Einschätzung bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zwingend durchzuführen. Als Entscheidungsgrundlage dafür diente den Politikern das Stattfinden einer dauernden Untersuchung und Einschätzung durch das Bundesinnenministerium in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt.


In seiner Rede im Kreistag sagte Manfred Vollmer: „Die von den ‚Linken‘ aufgestellte Forderung, geflüchteten Menschen aus diesen Ländern zu helfen und Abschiebungen zu verhindern, führt ins Leere und bedeutet die Aufforderung zum Rechtsbruch durch die entsprechenden Behörden mit ihren Mitarbeitern. Das müsste dann auch zwangsläufig disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.“