Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßt die Mitteilung des Kreisausschusses in der Kreistagssitzung am 7. Februar 2025, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf über den Fachdienst Sozialdienst, Zuwanderung und Asylangelegenheiten - gut vorbereitet sei auf die Weiterführung der Bezahlkarte bzw. die Ausweitung der Bezahlkarte auf die Bestandsfälle.
Peter Hartmann sagte: „Unser Erster Kreisbeigeordneter Peter Neidel hatte sich für die Vorbereitung in der Verwaltung in den letzten Wochen eingesetzt. Die heutige Mitteilung findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Wir als CDU-Kreistagsfraktion stehen hinter dieser Entscheidung.“
Diese guthabenbasierte Debitkarte sei in Deutschland einsetzbar; eine Überziehung sei nicht möglich. Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger könnten im Rahmen der ihnen zustehenden Leistungen grundsätzlich über einen Barbetrag in Höhe von 50 € im Monat verfügen, hieß es im Bericht des Kreisausschusses. Aktuell gebe es noch Klärungsbedarf der Asylbehörden mit dem Land Hessen bezüglich des Datenschutzes; außerdem sei die Möglichkeit, Daueraufträge bzw. Lastschriftverfahren zu nutzen, noch nicht implementiert (z.B. für den Erwerb von Fahrkarten notwendig). Mit der Klärung der offenen Fragen sei im Laufe des Februars/März zu rechnen.
Die Landkreise seien verpflichtet, alle Voraussetzungen für die Fortführung der Bezahlkarte bis zum 31.03.2025 zu erfüllen, da mit der der ersten Zuweisung von Geflüchteten mit Bezahlkarte im Laufe des II. Quartals zu rechnen ist. Wenn alle rechtlich erheblichen Fragen bis dahin von Seiten des Landes abschließend geklärt seien, könne hier die Umstellung auf die Bestandsfälle ebenfalls erfolgen.
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