Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen gegenüber Menschen in Pflegeheimen beseitigen!

11.01.2023

Markus Doruch, Kreistagsabgeordneter aus Biedenkopf, Mitglied im Sozialausschuss, sprach zu diesem wichtigen Thema im Kreistag: „Wenn Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden, so ist es unsere Aufgabe dies zu ändern, bzw. darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen vom Gesetzgeber beseitigt werden.“
Und weiter: „Da die Pflegeversicherung bei der Einführung im Jahre 1995 über keine eigenen Mittel verfügte, geschah die Einführung damals in zwei Stufen und auch mit Kostendeckelungen, aus damaliger Sicht verständlich, schließlich musste die Finanzierung der neu eingeführten Pflegeversicherung auf ein solides Fundament gestellt und gesichert werden.“ Was damals richtig und nachvollziehbar war, müsse aber heute lange nicht mehr der Fall sein.

So kam es zu der Regelung, dass Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, nach §43a im SGB 11 lediglich 266€ aus der Pflegeversicherung er-halten, während andere Betroffene in Pflegeheimen bis zu 2005€ oder bis zu 2095€ erhalten, wenn sie im häuslichen Umfeld Pflege erhalten.

Der Landkreis Marburg Biedenkopf fordert daher den Gesetzgeber auf, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, gegenüber Menschen in Pflegeheimen zu beseitigen und die Regelung in §43a SGB 11 zu überarbeiten.

Die finanzielle Benachteiligung der betroffenen Menschen, sowie die daraus entstehenden Mehrbelastungen bei den Landkreisen und dem LWV seien zu beseitigen, sagte Markus Doruch. Das Angebot an alternativen Wohnformen mit integrativen Wohnkonzepten sei auszubauen, bzw. bestehenden Wohnformen dahingehend umzuwandeln.

„In einem Land mit einem Sozialsystem, welches auf Inklusion und Teilhabe ausgerichtet ist, wollen wir eine solche Ungleichbehandlung nicht hinnehmen.“
Dem Resolutionsantrag wurde zugestimmt